Krad - Ausbildung
Krad- Ausbildung
Schutzkleidung ab 01.05.2014 Pflicht!
Endlich wird eine Selbstverständlichkeit zur Pflicht! Fahrschulen sind ab dem 01.05.2014 gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen. Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung.
Praktische Grundausbildung
Die Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser liegt in unserer Fahrschule zur Auslage für Dich bereit.
Grundfahraufgaben Klassen A, A1 und A2
Es müssen mindestens 6 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Bei der Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 oder A2 auf A entfallen die alternativen Aufgaben, so dass nur die 4 obligatorischen Aufgaben zu fahren sind!
Obligatorisch an jeder Prüfung:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5x 3,5 m Abstand)
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
Alternativ, wobei aus a) und b) jeweils eine Aufgabe auzuwählen ist: (der Prüfer trifft die Auswahl)
- a) Slalom (4 x 7 m Abstand) oder Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand)
- b) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt (4,5m Halbmesser) oder Stop and Go
Grundfahraufgaben Klasse AM
Es müssen mindestens 4 Übungen an der Prüfung gefahren werden.
Obligatorisch an jeder Prüfung:
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- Slalom (4 x 7 m Abstand)
Alternativ, wobei aus a) und b) jeweils eine Aufgabe auzuwählen ist: (der Prüfer trifft die Auswahl)
- a) Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen
- b) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt (4,5m Halbmesser) oder Stop and Go
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Mit den Sonderfahrten wird begonnen, wenn die Grundausbildung beendet ist.
Klasse A, A1, A2 (Kl. AM keine Sonderfahrten):
- 5 x Bundes- oder Landstraße (Überland; davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
- 4 x Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
- 3 x Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)
Prüfungsdauer
Die Dauer der praktischen Prüfung:
- 60 Minuten: Klasse A und A2
- 45 Minuten: Klasse A1 und AM
- 40 Minuten: Aufstiegsprüfung von Klasse A1 auf A2 oder von Klasse A2 auf A