Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man alle Kleinkrafträder fahren, welche die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und einen Hubraum von maximal 50 cm3 haben. Der Führerschein darf ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden.

Schutzkleidung
Fahrschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen. Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung.