Mit dem Führerschein der Klasse B196 kann man, wie bei der Klasse A1 alle Leichtkrafträder fahren, die einen Hubraum von maximal 125 cm3 haben. Es ist jedoch keine theoretische und keine praktische Prüfung nötig, sondern lediglich 4 Theorie- und 10 Fahrstunden. Voraussetzung für die Erweiterung ist der Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren und das Mindestalter von 25 Jahren.

Schutzkleidung
Fahrschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen. Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung.